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Die qualifizierte digitale Signatur schützt in vielen Online-Bereichen vor Missbrauch 04-11-22

Sicherheit für die Online-Welt und ungeahnte e-Business-Möglichkeiten bringt die Einführung der qualifizierten digitalen Signatur: Zunächst kaum bemerkt wurde die Richtlinie der EU aus dem Jahre 2000 zur digitalen Signatur in nationales Recht in vielen EU-Staaten bereits umgesetzt. Dieses kommt nun peu a peu in zur Anwendung. Die qualifizierte digitale Signaturen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Denn mit ihr können Online-Geschäfte so rechtssicher gemacht werden, dass signierte Online-Dokumente, wie z.B. PDFs in vielen Bereichen erstmals der eigenen handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt werden. Empfänger signierter eMails können erstmals zuverlässig per Mausklick prüfen, ob der angegebene Absender der tatsächliche Absender ist und viele Bürgerdienste lassen sich zunehmend online abwickeln.

Eine vielen noch nicht bekannte Technologie bahnt sich den Weg in die Online-Welt - die digitale Signatur. Dabei gibt es drei Formen: die digitale Signatur, die fortgeschrittene digitale Signatur und die qualifizierte digitale Signatur. Letztere gilt als so sicher, dass Sie damit erstmals Online-Verträge abschliessen können, die in vielen Bereichen der eigenhändigen Unterschrift vom Gesetzgeber gleich gestellt werden.



Doch was ist überhaupt eine digitale Signatur?

Dabei handelt es sich um eine Art digitaler Unterschrift, mit der man z.B. Dateien oder eMails kennzeichnen kann. Verändern Dritte nachträglich etwas an Datei oder eMail, so kann der eigentliche Empfänger dies erkennen und weiss somit dass es sich nicht mehr um das Original handelt. Wurde nichts verändert, weiss der Empfänger, dass es sich um das Original handelt. Die sicherste Version ist dabei die qualifizierte digitale Signatur. Diese ist so sicher, dass damit sogar Verträge rechtskräftig online signiert werden können. Immer mehr Online-Dienste von Verwaltungen können darüber genutzt werden - viele Kommunen planen die Einführung einer Bürgerkarte (Berlin Friedrichshain-Kreuzberg), einige wie z.B. Reutlingen sind sogar noch eine Stufe weiter. Die Finanzämter übrigens ebenfalls - denn seit 01.07.04 sind nach Angaben von netpublisher nur noch Online-Rechnungen vorsteuerabzugsfähig, die digital signiert wurden.
Was benötigt man für eine qualifzierte digitale Signatur?
Als Empfänger einer signierten Mail oder Datei wird lediglich ein kostenloser Signatur-Reader benötigt, ähnlich wie bei Acrobat der Reader. Als Absender benötigt man die entsprechende Vollversion (analog dem Adobe Acrobat), eine personalisierte Signaturkarte und ein Kartenlesegerät.

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