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Elektronische Geräte wie Notebooks, Handys oder tragbare DVD-Spieler sind durch Überhitzung gefährdet 05-06-27

Wer einige Grundregeln beachtet, muss dennoch nicht auf seine mobilen elektronischen Begleiter verzichten.

Keinesfalls sollte man aber davon ausgehen, daß ein eventueller Hitzeschaden durch die Garantie abgedeckt sei. Schäden durch Hitze sind nicht durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt und auch bei weitergehenden Garantiezusagen der Hersteller werden solche Hitzeschäden regelmäßig ausgeschlossen. Gleiches gilt übrigens auch für typische "Strandschäden" durch Einwirkung von Wasser und/oder Sand.

In Fahrzeugen sollten Notebooks und Handys während der Fahrt nicht direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. In parkenden Autos sollten Notebook & Co. sich generell nicht offen zeigen, so sie denn überhaupt im Fahrzeug verbleiben sollten - denn besonders im Urlaub, an fremdem Ort gilt: Gelegenheit macht Diebe. Bei sommerlichen Temperaturen kommt ein weiterer Grund hinzu: die Innentemperatur in einem parkenden Fahrzeug kann bis zu 60°C erreichen - auf dunklen Oberflächen können es leicht auch mehr sein.

Noch ein Hinweis für den Fall, daß ein Notebook doch einmal durch Sonneneinstrahlung glühend heiß geworden ist: Schalten Sie Ihr Laptop in diesem Zustand nicht sofort ein, sondern warten Sie, bis es auf normale Temperaturen abgekühlt ist. Gleiches gilt auch für Handys, MP3-Player u.a.

Weitere Informationen sind unter www.notebook-faq.de/   zu finden.



Kontakt /Weitere Informationen:
Herr Hänel
e-mail  
Website: www.notebook-faq.de  


Quelle: www.openpr.de  
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