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Gesetze auch rechtsverbindlich im Internet einstellen 05-02-24

Zur heutigen Sitzung des Petitionsausschusses erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Petitionen und zustaendige Berichterstatterin im Petitionsausschuss, Gabriele Loesekrug-Moeller:

Wir haben uns heute im Petitionsausschuss dafuer ausgesprochen, rechtsverbindliche Gesetzestexte auch im Internet interessierten Buergern und Gesetzesanwendern zur Verfuegung zu stellen. Zwar veroeffentlicht das Bundesjustizministerium in Zusammenarbeit mit der juris GmbH ( www.gesetze-im-internet.de   ) bereits jetzt konsolidierte Gesetzestexte, aber diese sind nach der geltenden Rechtslage nicht rechtsverbindlich. Entsprechend Artikel 82 des Grundgesetzes ist nur die Publikation in der gedruckten Ausgabe des Bundesgesetzblattes rechtlich wirksam.

Diese kann nur gegen eine Gebuehr erworben werden. Auch die unter der Internetadresse www.bundesgesetzblatt.de   eingestellten Gesetztexte des Bundesanzeigers erfuellen diesen Rechtsanspruch nicht. Der Petent kritisiert, dass die kommerziellen Interessen des Bundesanzeiger-Verlages durch die jetzige Praxis hoeher bewertet werden, als die Informationsbeduerfnisse der Buerger. Diese haetten das Zu-Stande-Kommen der Gesetze bereits mit ihren Steuern finanziert und wuerden so ein weiteres mal belastet.

Die Arbeitsgruppe Petitionen begruesst es wenn auch hier der Nutzung der modernen Informationsmedien und dem gestiegenen Informationsbedarf der Bevoelkerung Rechnung nachgekommen wuerde. Da das Bundesjustizministerium Ueberlegungen anstellt, Artikel 82 des Grundgesetzes zu aendern und eine elektronische Verkuendung per Website im Internet einzufuehren, haben wir die Petition als Material dorthin ueberwiesen. Die Fraktionen des Bundestages erhalten diese Ueberweisung zur Kenntnis. Diese Vorschlaege fanden auch die Unterstuetzung der anderen Fraktionen.



SPD-Bundestagsfraktion - Internet: www.spdfraktion.de  
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