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Hersteller sind künftig für die Entsorgung von Elektroschrott verantwortlich 05-11-04

Für alle, die sich einen neuen Kühlschrank oder einen neuen Fernseher kaufen möchten, wird die Entsorgung und Verwertung des Altgerätes künftig noch einfacher.

Denn ab März 2006 können ausgediente Kühlschränke, Waschmaschinen, Radio- und Fernsehgeräte, Computer sowie andere Elektro- und Elektronikgeräte von Privat-Haushalten kostenlos entsorgt werden. Ab kommendem Jahr wird damit die Entsorgung und Verwertung von ausgedienten Elektrogeräten für die Bürgerinnen und Bürger noch mehr vereinfacht. Bis März 2006 sind alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dazu verpflichtet, geeignete Sammelstellen einzurichten und Elektro-Altgeräte dort unentgeltlich annehmen. Die anschließende Verwertung und Entsorgung des Elektroschrotts ist von dort aus dann Aufgabe der Hersteller. Eine weitere Neuerung: Ab dem 1. Juli 2006 dürfen außerdem nur noch solche Elektro- und Elektronik-Geräte in Verkehr gebracht werden, die keine Schadstoffe wie Blei, Quecksilber und bromierte Flammschutzmittel enthalten. Diese Neuerungen sind Bestandteil des neuen Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG), das im März 2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 24. März 2006 in Kraft tritt. Das Gesetz setzt zwei EU-Richtlinien um und regelt neben der Rücknahme und umweltgerechten Entsorgung auch das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten. Die für die deutsche Rechtsprechung wichtigste Neuerung des Gesetzes ist, dass die Produktverantwortung und damit auch die Entsorgungsverantwortung für Elektroaltgeräte eindeutig dem Produkthersteller zugewiesen werden. Im Saarland sind von dieser Verpflichtung der Entsorgungsverband Saar (EVS) sowie die aus dem EVS ausgetretenen Städte Saarbrücken, Völklingen, St. Wendel und Lebach betroffen. Bereits seit 2003 nimmt der EVS im Rahmen eines Modellprojektes den Elektroschrott von Privathaushalten in seinen Entsorgungsanlagen, an den Wertstoffhöfen der Verbandsgemeinden sowie an den Zentraldeponien in Fitten, in Ormesheim und in Illingen sowie an den Müllverbrennungsanlagen in Neunkirchen und Velsen kostenlos entgegen. Auch die aus der Verbandsgemeinschaft des EVS ausgetretenen Städte und Gemeinden bieten mit Ausnahme von St. Wendel, wo der Wertstoffhof noch im Bau ist, bereits heute eine Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten auf ihren kommunalen Wertstoffhöfen an. Was zählt zu den Elektro- bzw. Elektronik-Altgeräten? Alle Haushaltsgroßgeräte – wie Elektroherde, Wasch- und Spülmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke – , Kleingeräte – wie Toaster, Küchenmaschinen, Staubsauger, Haartrockner, Wasserkocher, elekrtisch betriebenes Spielzeug – , Telekommunikationsgeräte – wie alte Telefongeräte, Computer, Monitore, Drucker, Faxgeräte – , und Geräte der Unterhaltungselektronik – wie Fernseher, Hi-Fi-Anlagen, Lautsprecher, Radios. Nähere Informationen zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesumweltministeriums unter www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/5582.php   .

Ministerium für Umwelt des Saarlandes
Internet-Link zur Druckversion: www.saarland.de/prd/prd_drucken.htm?mid=8320  
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Quelle: pressrelations.de
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