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Kostenlose Rückgabe von Elektrogeräte 06-03-29

Ausgediente Elektrogeräte können ab dem 24. März kostenlos zurückgegeben werden. Dies sieht das im vergangenen Jahr beschlossene Elektrogesetz vor, informiert das rheinland-pfälzische Umweltministerium. Bürgerinnen und Bürger können dann ihren ausrangierten Kühlschrank oder kaputten Rasierapparat zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Sammelstellen bringen. Es besteht auch die Möglichkeit der Rückgabe im Handel, wenn dieser sich dazu bereit erklärt; allerdings gilt hier keine Verpflichtung zur Rücknahme.

Das Gesetz gilt für folgende Gerätearten:

* Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler,
* Haushaltskleingeräte wie Rasierapparate und Armbanduhren,
* IT- und Telekommunikationsgeräte wie Computer und Taschenrechner,
* Geräte der Unterhaltungselektronik wie Fernseher und elektrische Musikinstrumente,
* Beleuchtungskörper wie Leuchtstofflampen, aber keine Leuchten aus privaten Haushalten,
* elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge) wie Bohrmaschinen, Rasenmäher,
* Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte wie Videospiele und Geldspielautomaten,
* Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte) wie Dialysegeräte und Kardiologiegeräte,
* Überwachungs- und Kontrollinstrumente wie Rauchmelder und Thermostate,
* Automatische Ausgabegeräte wie Getränkeautomaten und Geldautomaten.

Die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlichrechtliche Entsorgungsträger sind dazu verpflichtet, die privaten Haushalte darüber und über die zur Verfügung stehenden Rückgabemöglichkeiten zu informieren.

Die Hersteller wiederum müssen die zurückgegebenen Altgeräte an den Sammelstellen abholen.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, besonders auf die von ihrer Kommune entsprechend herausgegebenen Informationen zu achten.



Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
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Quelle: www.pressrelations.de  
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